Ein Ratenkauf zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass Sie nicht den kompletten Kaufpreis auf einmal begleichen müssen. Stattdessen leisten Sie den Kaufpreis in Teilzahlungen. Unter Umständen wirkt sich die Ratenzahlung auf die Eigentumssituation bezüglich der Kaufsache aus. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wenn Sie die Vereinbarung für den Ratenkauf direkt mit dem Händler treffen, Ihre Raten also auch an diesen zahlen, dann übergibt dieser Ihnen die Kaufsache zumeist nur unter einem Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass die Kaufsache im Eigentum des Verkäufers bleibt, bis die letzte Rate gezahlt ist. Sie erlangen lediglich Besitz an der Kaufsache, mit anderen Worten: Sie bekommen das Objekt Ihrer Begierde zugeschickt oder können es gleich mitnehmen, aber es gehört weiterhin dem Händler, bis Sie den kompletten Kaufpreis gezahlt haben.
Dies bedeutet in der Theorie, dass Sie das erworbene Produkt auch nicht wieder verkaufen dürfen, solange Sie noch Raten zahlen. In der Praxis wird dies dem Händler aber egal sein, solange sie weiter Ihre Raten zahlen.
Die Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt finden sich oft in den AGB des Händlers, es lohnt sich also, diese auch wirklich zu lesen.
In vielen Fällen läuft der Ratenkauf jedoch gar nicht direkt über den Händler. Viele Onlineshops und Ladengeschäfte kooperieren mit einer Bank, über die der Kauf auf Raten realisiert wird. Sie schließen dann einen Vertrag über einen Konsumentenkredit mit der Bank. Wenn dieser bewilligt wird, zahlt die Bank den Kaufpreis an den Händler. In diesen Fällen stellt sich die Eigentumssituation etwas anders dar:
Ihr Vertrag mit dem Händler erhält dann keinen Eigentumsvorbehalt. Dies ist auch gar nicht möglich, da die Bank schließlich den kompletten Kaufpreis zahlt. Theoretisch wäre ein Klausel in dem Kreditvertrag mit der Bank möglich, die regelt, dass das Eigentum an der Kaufsache auf die Bank übergeht, bis Sie alle Raten gezahlt haben. Solch eine Klausel wird als Sicherheitsübertragung bezeichnet. In der Praxis werden Sie eine solche Regelung in Ihrem Kreditvertrag aller Wahrscheinlichkeit nach nicht finden.
Im Falle einer Ratenzahlung über eine Bank werden Sie also nach Zahlung des Kaufpreises durch das Kreditinstitut Eigentümer der Kaufsache. Das bedeutet, dass Sie diese auch sofort wieder weiterverkaufen können.