Die Frage, ob ein Ratenkauf oder ein Leasingvertrag das Mittel der Wahl sein soll stellt sich vor allem bei größeren Anschaffungen, wie zum Beispiel einem Neuwagen. Damit Sie diesbezüglich eine wohl überlegte, informierte Entscheidung treffen können, wollen wir im Folgenden den Unterschied zwischen Leasing und Ratenkauf anhand des gebräuchlichen Beispiels Autokauf kurz erklären.
Bei einem Ratenkauf vereinbart der Autohändler mit dem Kunden die Zahlung des Kaufpreises in einzelnen Raten und vereinbart gegebenenfalls noch einen Zinsaufschlag. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt – eine Ratenzahlung kann in beiden Fällen vereinbart werden. Als Resultat zahlt der Kunde den Kaufpreis sowie die aus dem Ratenvertrag entstehenden Zinsen über eine festgelegte Laufzeit monatlich ab. Dem Kreditnehmer wird im Rahmen des Ratenkaufvertrags eventuell die Möglichkeit geboten, die Raten durch eine Anzahlung oder eine höhere Schlussrate niedrig zu halten.
Beim Ratenkauf eines Autos wird in den meisten Fällen ein Eigentumsvorbehalt (bei einer Ratenkaufvereinbarung direkt mit dem Händler) oder eine Sicherheitsübertragung (bei einem Konsumentenkredit mit einer Bank) vereinbart. Das Eigentum an dem Auto geht damit nach Zahlung aller Raten automatisch auf den Käufer über.
Das englische Substantiv „Leasing“ kommt von dem Verb „to lease“, was wiederum übersetzt „mieten“ bedeutet. Und genau das beschreibt den strukturellen Unterschied zwischen Leasing und Ratenkauf: Während es bei einem Ratenkauf um die Zahlung des Kaufpreises in Teilsummen geht, handelt es sich bei einem Leasing-Vertrag um einen besonders ausgestalteten Mietvertrag. Wer ein Fahrzeug least, der mietet es für eine bestimmte Zeit vom Autohaus, ohne dabei zum Eigentümer zu werden. Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und hat den Vorteil, dass der Leasingnehmer ein Neufahrzeug fährt, ohne dass ihm dabei die Verantwortung der Eigentümerposition zufällt. Nach Ablauf des Leasingvertrages gibt es zwei Möglichkeiten, die allerdings bereits im Vorfeld vertraglich bestimmt werden: Entweder der Leasingnehmer gibt das Fahrzeug an das Autohaus zurück, oder aber es wurde eine Kaufoption vereinbart. Im letzteren Fall kann der Leasingnehmer das Fahrzeug auf Wunsch gegen Zahlung einer vorher vereinbarten Summe übernehmen.
Nachteile entstehen aus dem Leasingvertrag vor allem dann, wenn bei der Rückgabe vom eingangs vereinbarte Zustand des Fahrzeugs abgewichen wird. Die meisten Leasingverträge begrenzen die Anzahl der Kilometer, die der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug zurücklegen darf. Hat er bei der Rückgabe mehr Kilometer zurückgelegt als vereinbart, dann wird er unter Umständen gegenüber dem Autohaus schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt für eventuell vorhandene Schäden am Fahrzeug.
Die Entscheidung, ob eine Finanzierung oder ein Leasing vorteilhafter wäre, ist immer von individuellen Faktoren abhängig. Generell gilt: Für Privatpersonen lohnt sich das Leasing nur in den seltensten Fällen. Anders sieht es bei Freiberuflern oder Selbstständigen aus: Sie können durch den Leasingvertrag steuerliche Vorteile geltend machen – für sie lohnt sich das Leasing oft.
Die Vor- und Nachteile des Leasing treffen natürlich nicht nur auf Auto-Leasing-Verträge zu, sondern können auch auf alle anderen Leasing-Fälle übertragen werden. Jedoch sind Automobile wohl der häufigste Anwendungsfall für Leasing-Verträge.