Für viele ALG-I- oder Hartz-4-Empfänger stellt sich die Frage, ob sie eine neue Anschaffung in Raten zahlen können. Dies ist nicht ganz einfach zu beantworten. Die schlechte Nachricht zuerst: Arbeitslosen Verbrauchern wird es in der Regel schwerer fallen, auf Raten zu kaufen. Die gute Nachricht ist, dass ein Ratenkauf für Arbeitslose dennoch nicht ausgeschlossen ist. Wie so oft im Leben lautet die richtige Antwort: Es kommt darauf an.
Gute Chancen haben Hartz-4-Empfänger bei Händlern, die selber eine Ratenzahlung anbieten. Zu solchen gehören zum Beispiel die großen Versandhändler wie etwa Otto. Diese prüfen im Rahmen der Bonitätsprüfung häufig lediglich die Schufa-Einträge des Verbrauchers. Wenn keine negativen Einträge vorhanden sind, steht dem Kauf per Ratenzahlung trotz Hartz 4 nichts mehr im Weg.
Schwierig wird es, wenn der Händler bzw. der Kreditgeber nicht nur die Schufa-Einträge abfragt, sondern auch das Einkommen. Da Hartz-4-Empfänger über kein nennenswertes Einkommen verfügen, werden die Anträge auf Ratenzahlung dann häufig abgelehnt. In der Regel wird das Einkommen vor allem dann abgefragt, wenn Dritte wie etwa Banken in die Ratenzahlung involviert sind. Diese interessieren sich neben den Schufa-Daten oft auch für das Einkommen der Antragssteller. Naturgemäß haben es Arbeitslose hier schwer.
Die Voraussetzungen für die Ratenzahlung unterscheidet sich von Händler zu Händler. Wenn Sie als Arbeitsloser etwas auf Raten kaufen wollen, sollten Sie daher Ausschau nach Händlern halten, die die Ratenzahlung direkt ohne Dritte zu involvieren anbieten.
Wenn Sie dennoch einen ablehnenden Bescheid bekommen, ist das kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Versuchen Sie Ihr Glück einfach bei einem anderen Händler. Mit etwas Glück und Ausdauer ist es häufig auch für Hartz-4-Empfänger möglich, einen Einkauf in Raten zu zahlen.