Die Bestandsaufnahme der finanziellen Situation des potentiellen Kreditnehmers ist bei der Beantragung eines Ratenkaufvertrages Standard. Die kreditgebende Bank möchte sichergehen, dass die Bonität des Kreditnehmers gut genug ist, um das Ausfallrisiko für den Kredit zu minimieren. Dazu greift sie neben Daten von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa eben auch auf Daten über die aktuelle finanzielle Situation des Kreditnehmers zurück. Zu diesen Daten gehört auch das Einkommen. Ab einer bestimmten Kreditsumme ist es üblich, dass der Kreditnehmer sein beim Beantragen des Kredits angegebenes Einkommen mit einem Einkommensnachweis untermauert.
Mit welchen Unterlagen der potentielle Kreditnehmer sein Einkommen nachweisen kann, hängt von den Vorgaben der Bank sowie der Berufsgruppe des Antragstellers ab. Hat dieser eine unbefristete Anstellung, reicht in den meisten Fällen drei aktuelle Gehaltsabrechnungen als Einkommensnachweis aus. Unter Umständen möchte die Bank auch eine Kopie des Arbeitsvertrages sehen, um sicher zu sein, dass es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler arbeitet, hat logischerweise keine Gehaltsabrechnung und verfügt in der Regel nicht über ein festes, nachweisbares Einkommen. Statt einer Gehaltsabrechnung akzeptieren die Banken für gewöhnlich eine Kopie der Einkommenssteuerbescheide oder eine vom Steuerberater ausgestellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.