Eine Ratenstundung ist eine besondere Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. In ihr vereinbaren die Vertragsparteien, die Zahlungen der Raten über einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer durch besondere Umstände mit den Zahlungen der Raten in Verzug zu kommen droht. Durch die Ratenstundung kann der Verzug verhindert werden. Jedoch müssen beide Vertragspartner der Stundung zustimmen, sie kann nicht einseitig durch den Kreditnehmer initiiert werden. Bei vielen Kreditinstituten reicht es aus, wenn der Kreditnehmer telefonisch um eine Stundung bittet. Wenn Sie allerdings auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie Ihre Stundung schriftlich vereinbaren.
Der Umgang mit den während der Stundung anfallenden Zinsen unterscheidet sich von Bank zu Bank. In den meisten Fällen werden die angefallenen Zinsen jedoch nach der Stundungsperiode mit dem noch ausstehenden Betrag verrechnet, was zu einer Neuberechnung der Raten führt.
Wenn Sie sich langfristig gegen Ratenausfall absichern wollen, empfiehlt es sich, eine Restschuldenversicherung abzuschließen.